• Volksinitiative: Mitbestimmen beim Verkehr
    Damit Vorlagen demokratisch legitimiert werden, die signalisierte, respektive markierte Temporeduktionen beinhalten oder anderweitige verkehrsplanerischen Massnahmen fordern, sind diese zwingend referendumsfähigen Parlamentsbeschlüssen zu unterstellen. Dies ermöglicht der Bevölkerung, sich mittels Referendums einzubringen und bewirkt, dass solche Massnahmen, insbesondere auf Sammelstrassen, verkehrsorientierten Strassen und Bus-Routen, mit Bedacht geplant werden und zudem demokratisch vom Stimmvolk beschlossen werden können zur Kampagne
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Inside Parlament Bülach

Leider musste der letzte Blogbeitrag aus privaten Gründen ausfallen. Es macht zwar sehr viel Spass, alles aus meiner Sicht zusammenzufassen, aber es kostet auch viel Zeit. Die ist leider nicht immer ausreichend vorhanden.

Zusammenfassung der Stadtparlamentssitzung vom 8. Februar 2021.

Motion Homeoffice/Desksharing

Diese Motion von Luís M. Calvo Salgado (Fraktionspräsident Grüne) verlangte, dass der Stadtrat verbindliche Regelungen zu den Bereichen Homeoffice und Desksharing in die Personalverordnung schreibt, beziehungsweise dem Parlament einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Ursprünglich war dies eine Idee der RPK, musste aber umgeschrieben werden und von einem Parlamentarier eingereicht werden. Die Motion war eigentlich in der SVP/EDU Fraktion unbestritten. Insbesondere Desksharing ermöglicht ohne hohe zusätzliche Kosten eine Kapazitätserhöhung im neuen Stadthaus. Erst nach unserer Fraktionssitzung wurde mir klar, dass diese strenge Forderung nach einer Regelung in der Personalverordnung höchstwahrscheinlich so nicht mehrheitsfähig sein wird – und das, obwohl Grüne und SVP/EDU sich in der gleichen politischen Sache einig sind. Ich habe noch versucht, mit Luís eine andere Lösung zu finden, in der das Wort «Personalverordnung» nicht mehr vorkommt, zwar schwammiger formuliert, was jedoch dem Stadtrat die Möglichkeit offenlässt, selbstständig die beste Variante zu finden. Dies hat aber nicht geklappt, denn die Motion hat eine zu lange und komplizierte Geschichte hinter sich.
Während der Debatte wurde dann auch klar, dass mein politisches Gespür richtig war und die Motion so nicht mehrheitsfähig ist. SP/EVP/FDP stellten sich hinter den Vorschlag des Stadtrates, die Motion in ein für ihn unverbindliches Postulat abzuändern. Da die einzig andere Variante die komplette Ablehnung des Vorstosses war, hat Luís die richtige Entscheidung getroffen und die Motion in ein Postulat umgewandelt. Über das Postulat musste dann nicht mehr abgestimmt werden, da der Stadtrat dieses so akzeptiert hat.


Bodeninitiative

Der Stadtrat hat entschieden, die Initiative «Boden für kommende Generationen» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Darüber kann sich ebenfalls das Stadtparlament äussern und dem Stadtrat zustimmen oder nicht. Diese Abstimmung ist insofern wichtig, da ihr Ergebnis in den Abstimmungsunterlagen publiziert wird. Die Initiative kommt jedoch sowieso vors Volk. Daran ändert auch der Entschluss des Parlaments nichts. Nach einer kurzen Präsentation vom Vertreter des Initiativkomitees (David Galeuchet, Grüne, Kantonsrat) wurde in der Parlamentsdebatte allen klar, dass die Bürgerlichen zusammenhalten und dem Antrag des Stadtrats zustimmen werden. 18 Ja zu 9 Nein (1 Person abwesend).
An dieser Stelle kann ich jetzt nicht die komplette Initiative «auseinandernehmen», denn das würde den Rahmen dieses Blogs sprengen. Ich mache ein einfaches Beispiel:
Nach Annahme der Initiative durch das Volk können 10 Personen (für ein Ja benötigt es mit der Initiative eine 2/3-Mehrheit) aus dem Parlament jeglichen Verkauf von stadteigenem Land endgültig verhindern. Es existieren zwar Ausnahmen, die aber nur in speziellen Fällen greifen. Ein Referendum ist in diesem Fall aber ausgeschlossen! Ein nötiger Verkauf für die Finanzierung wichtiger Infrastrukturprojekte könnte für immer verhindert werden.
Ich glaube, die Initianten sind sich der Probleme der Initiative genau bewusst.


Mehrwertausgleich

Diese nötige Teilrevision der Bau- und Zonenordnung regelt insbesondere, wie viel die Eigentümer bei Um- oder Aufzonung an Mehrwertabgabe an Bülach bezahlen müssten. Über die eigentliche Sache können wir nicht beschliessen, denn dann wären Zonenänderungen nicht mehr möglich, jedoch aber über den eigentlichen «Abgabesatz». Der Stadtrat hat in seinem Vorschlag den maximalen Wert von 40% empfohlen. Dieser Mehrwertausgleich hat für Bülach durchaus den einen oder anderen grösseren Einfluss.
Bülach wird vermutlich insgesamt mehr Geld zur Verfügung haben, jedoch zweckgebundener. Der Kantonsrat hat mit seinem Gesetz und der Verordnung vorgegeben, dass die eingenommenen Mittel nur für ganz bestimmte Zwecke verwendet werden dürfen.

Zitat aus dem Antrag des Stadtrats:

Massnahmen für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Erstellung, Gestaltung und Ausstattung von Freiräumen) sowie für die Verbesserung der Zugänglichkeit zu den ÖV-Haltestellen und zu öffentlichen Einrichtungen mit Rad- und Fusswegen. Mit den kommunalen Fondsmitteln können auch soziale Infrastrukturen (z. B. Quartiertreffpunkte oder ausserschulische Einrichtungen) finanziert werden, die nicht der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Die Mittel aus dem kommunalen Fonds können ebenfalls für die Verbesserung des Lokalklimas und der Bau- und Planungskultur, sowie für Überdeckungen von Verkehrsinfrastrukturen verwendet werden.

Da aber eine Doppelbesteuerung verboten ist, können diese Mehrwertabgaben von der frei für Investitionen nutzbaren Grundsteuer abgezogen werden. Das heisst, für den dringend benötigten Schulraum werden weniger Mittel vorhanden sein. Diese Zweckgebundenheit ist zwar nicht unsere Diskussionsstufe, ich frage mich aber, wie dieser weltfremde Absatz in die Verordnung gekommen ist. Wie sich hier eine Mehrheit im Kantonsrat finden konnte, ist schon fast beängstigend. Ausserdem kann mit einem höheren Abgabesatz als die Nachbargemeinden eine Konkurrenzsituation nicht ausgeschlossen werden. Die SVP/EDU Fraktion konnte sich zusammen mit der FDP auf eine Reduktion auf 30% einigen. Ein typischer Kompromiss. Die Abstimmung ging mit 14 Ja, 11 Nein und 2 Enthaltungen zu unseren Gunsten durch.

Schulhaus Guss

Der Projektierungskredit von 440’000.- war in unserer Fraktion etwas umstritten. Die Abstimmung fiel mit 19 Ja, 5 Nein, 2 Enthaltungen zugunsten des Kredits aus. Laura Hartmann hat es mit ihrem Votum als Fraktionssprecherin sehr gut zusammengefasst:

Die SVP/EDU Fraktion ist sich über den dringenden Bedarf an weiterem Schulraum bewusst. Am Projektierungskredit an sich gibt es auch nicht viel auszusetzen, jedoch gibt es für die Mehrheit der Fraktion einige Punkte zur allgemeinen Schulraumplanung, insbesondere im Norden, zu kritisieren.
Städte wie Bülach sind dazu angehalten, ihre Quartiere zu verdichten, um dem Bevölkerungswachstum gerecht zu werden. Wieso sollte dies nicht auch bei den Schulhäusern gemacht werden? Gemäss der aktuellen Schulraumplanung gibt es bei jedem der vier Primarschulhäuser Ausnützungspotenzial, bis die Kapazität voll ausgeschöpft ist. Mit dem Schulhaus Guss verbauen wir uns die einzige freie Fläche, die wir noch zur Verfügung haben. Gemäss Machbarkeitsstudie würde das Projekt etwa 21 Mio. Franken kosten. Wenn man bedenkt, dass dieses Schulhaus nur für 6 Primarschulklassen und 2 Kindergartenklassen ausgelegt ist, ist es ein sehr teures Schulhaus, bricht man die Kosten pro Klassenzimmer herunter.
Die Mehrheit der SVP/EDU Fraktion ist der Meinung, dass zuerst auf den bestehenden Schularealen verdichtet werden soll, bevor freie Flächen überbaut werden.

Dazu gibt es für mich nichts hinzuzufügen.

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SVP Gemeinderat (Parlament) (ZH)
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