Volksinitiative: Mitbestimmen beim Verkehr
Damit Vorlagen demokratisch legitimiert werden, die signalisierte, respektive
markierte Temporeduktionen beinhalten oder anderweitige verkehrsplanerischen Massnahmen fordern, sind diese zwingend referendumsfähigen Parlamentsbeschlüssen zu unterstellen. Dies ermöglicht der Bevölkerung, sich
mittels Referendums einzubringen und bewirkt, dass solche Massnahmen,
insbesondere auf Sammelstrassen, verkehrsorientierten Strassen und Bus-Routen, mit Bedacht geplant werden und zudem demokratisch vom Stimmvolk beschlossen werden können
Die unterzeichnenden, in der Gemeinde Bülach wohnhaften Stimmberechtigten stellen gestützt auf § 146 ff. des Gesetzes über die
politischen Rechte (GPR) und die zugehörige Verordnung (VPR) in
der Form des ausgearbeiteten Entwurfs folgendes Begehren:
Initiativtext:
Die Gemeindeordnung der Stadt Bülach wird wie folgt geändert:
Art. 21 Allgemeine Verwaltungsbefugnisse
Das Stadtparlament ist zuständig für:
10. (neu): die Beschlussfassung über die Einführung,
Änderung oder Aufhebung von dauernden
Verkehrsanordnungen auf kommunalen Strassen.
Initiativkomitee:
Romaine Rogenmoser, Hammerstrasse 5, 8180 Bülach (Erstunterzeichnerin)
Roger Emch, Im Stubenchlaus 19, 8180 Bülach (Zweitunterzeichner)
Stefan Basler, Fabrikstrasse 6, 8180 Bülach
Sven Zimmerli, Schwerzgruebstrasse 7, 8180 Bülach
Stephan Blättler, Kasernenstrasse 21, 8180 Bülach
Markus Wobmann, Dachslenbergstrasse 85, 8180 Bülach
Dario Gasic, Gussstrasse 34, 8180 Bülach
initiative-verkehr@svpbuelach.ch • www.svp-buelach.ch